Der Kündigungsbutton nach § 312k BGB wurde am 1.7.2022 eingeführt und verpflichtet Unternehmen dazu, bei bestimmten online abgeschlossenen Verträgen eine einfache und digitale Kündigungsmöglichkeit bereitzustellen. Zweck der Vorschrift ist es, Verbraucher:innen die Kündigung von Verträgen genauso leicht zu machen wie deren Abschluss.
Wann ist ein Kündigungsbutton gesetzlich vorgeschrieben?
Ein Kündigungsbutton ist erforderlich bei Verträgen mit Verbraucher:innen, wenn es dabei um entgeltliche Dauerschuldverhältnisse geht, die online abgeschlossen werden können.
Voraussetzung:
- Der Vertrag ist entgeltlich (kostenpflichtig),
- Es handelt sich um ein Dauerschuldverhältnis (z. B. Abo oder Mitgliedschaft),
- Der Vertrag kann online abgeschlossen werden,
- Vertragspartner ist Verbraucher:in (§ 13 BGB).
Beispiele für Verträge mit Pflicht zum Kündigungsbutton:
- Telekommunikationsverträge (Internet, Mobilfunk)
- Software-Miet- oder SaaS-Verträge
- Streaming-Abonnements (z. B. Video- oder Musikdienste)
- Fitnessstudio-Verträge mit Online-Abschluss
- Zeitungsabo
Wie ist der Kündigungsbutton zu gestalten?
1. Kündigungsschaltfläche
Die Kündigungsschaltfläche muss:
- leicht auffindbar und ständig verfügbar sein,
- eindeutig beschriftet sein, z. B. „Verträge hier kündigen“,
- unmittelbar zu einer Bestätigungsseite führen.
2. Bestätigungsseite
Auf der Bestätigungsseite muss die Möglichkeit bestehen, alle für die Kündigung erforderlichen Angaben zu machen. Dazu gehören insbesondere:
a) die Art der Kündigung (ordentlich oder außerordentlich) sowie bei einer außerordentlichen Kündigung der Kündigungsgrund,
b) Angaben zur eindeutigen Identifizierbarkeit der kündigenden Person,
c) die eindeutige Bezeichnung des zu kündigenden Vertrags,
d) der Zeitpunkt, zu dem das Vertragsverhältnis beendet werden soll,
e) Angaben, die eine schnelle elektronische Übermittlung der Kündigungsbestätigung ermöglichen (z. B. eine E-Mail-Adresse).
3. Bestätigungsschaltfläche zur Abgabe der Kündigung
Die Bestätigungsseite muss außerdem eine Bestätigungsschaltfläche enthalten,
- über deren Betätigung die Verbraucher:in die Kündigungserklärung verbindlich abgibt, und
- die gut lesbar und ausschließlich mit „jetzt kündigen“ (oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung) beschriftet ist.
4. Kündigungsbestätigung
Nach Abgabe der Kündigung muss unverzüglich eine Kündigungsbestätigung in Textform (z. B. E-Mail) zur Verfügung gestellt werden.
Für welche Verträge gilt der Kündigungsbutton nicht?
Der Kündigungsbutton ist unter anderem nicht erforderlich bei:
- Verträgen im B-to-B-Bereich (also zwischen Unternehmen),
- Finanzdienstleistungen,
- Einmaligen Verträgen (z. B. Hotelbuchung),
- kostenlosen Verträgen,
- Verträgen, die nicht online abgeschlossen werden können,
- Verträge, die nicht typischerweise standardisiert online abgeschlossen werden
Rechtsfolgen bei fehlendem Kündigungsbutton
Fehlt der gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsbutton, können Verbraucher:innen jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Außerdem besteht die Gefahr von Abmahnungen durch die Konkurrenz.
