Gesellschaftsrecht

Mein Angebot im Bereich des Gesellschaftsrechts beinhaltet die rechtliche Begleitung und Beratung bei der Gründung und Leitung Ihres Unternehmens. Dabei übernehme ich unter anderem das Erstellen und Überprüfen von Gesellschaftsverträgen, die rechtliche Unterstützung bei der Wahl der geeigneten Rechtsform für Ihr Unternehmen und vieles mehr. Kontaktieren Sie mich, um mehr zu erfahren.

Meine Leistungen im Überblick:

Erstellen und Überprüfen von Gesellschaftsverträgen bzw. Satzungen, zum Beispiel für

  • GmbH
  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
  • Partnerschaftsgesellschaft
  • GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) usw.
  • Rechtsberatung bei der Wahl der geeigneten Rechtsform für Ihr Unternehmen

Wahl der Rechtsform

Es ist wichtig, sich schon vor der Gründung eines Unternehmens über die passende Rechtsform zu informieren. Auch später kann es nötig sein, die gewählte Rechtsform an die veränderten Bedingungen des Unternehmens anzupassen. Da es nicht die Gesellschaft für alle Fälle gibt, sind die Vor- und Nachteile der verschiedenen Gesellschaftsformen sorgfältig abzuwägen. Am Ende sollten Sie sich für die Rechtsform entscheiden, die am besten zu Ihren Interessen passt und mit der Sie sich am wohlsten fühlen. Hier ist eine Übersicht über die wichtigsten Rechtsformen:

Einzelunternehmen

Wenn Sie ohne Mindestkapital und mit geringem Verwaltungsaufwand allein gründen möchten, ist ein Einzelunternehmen eine Option für Sie.

Sofern Ihr Unternehmen nach Art und Umfang einen Geschäftsbetrieb in kaufmännischer Weise erfordert, sind Sie als Kaufmann bzw. Kauffrau gesetzlich verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Dadurch gelten für Sie die Regeln des Handelsgesetzbuchs, die Ihre Rechte und Pflichten als Kaufmann oder Kauffrau festlegen.

Ein Einzelunternehmen hat den Vorteil, dass Sie kein Kapital vorweisen müssen und wenig bürokratischen Aufwand haben. Außerdem können Sie alle Entscheidungen selbst treffen und Ihr Unternehmen allein führen. Der Nachteil ist jedoch, dass Sie als Einzelunternehmer/in oder Kaufmann/frau auch mit Ihrem Privatvermögen unbeschränkt haften.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts / BGB-Gesellschaft

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Option für Sie, wenn Sie in einem Team gründen möchten. Die GbR heißt auch „BGB-Gesellschaft“, weil sie im BGB in den §§ 705 ff. BGB geregelt ist.

Diese Gesellschaftsform ist attraktiv, weil sie wenig Formalitäten erfordert (zur Eintragung der GbR im Gesellschaftsregister, s. weiter unten zur eGbR).

Sie können den Gesellschaftsvertrag ohne bestimmte Form, also auch mündlich schließen. Gleichwohl ist es ratsam, den Vertrag schriftlich zu verfassen, um die Rechte und Pflichten der einzelnen Gesellschafter/innen festzuhalten. So können Sie für Klarheit sorgen und Streitigkeiten vermeiden.

Ein Pluspunkt der GbR ist, dass kein Mindestkapital erforderlich ist. Die Gründung ist einfach und schnell. Der Eintrag in das im Januar 2024 neu eingeführte Gesellschaftsregister ist für die meisten Geschäftsaktivitäten optional (s. unten zur eGbR).

Ein Nachteil der GbR ist, dass Gesellschafter/innen nicht nur mit dem Gesellschaftsvermögen, sondern auch mit dem Privatvermögen haften.

Das MoPeg und die eGbR

Das MoPeG – Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts – ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten und hat einige Änderungen für die GbR mit sich gebracht, unter anderem ein Gesellschaftsregister.

Die GbR muss sich nur in bestimmten Fällen ins Gesellschaftsregister eintragen lassen, etwa wenn sie an einer anderen Gesellschaft beteiligt ist oder wenn sie Grundstücksrechte erwirbt oder veräußert. Die Eintragung ist sonst optional.

Die Gesellschaft führt nach der Eintragung ins Gesellschaftsregister den Namenszusatz „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“.

Partnerschaftsgesellschaft

Exklusiv für Angehörige der Freien Berufe gibt es die Partnerschaftsgesellschaft. Der Gesellschaftsvertrag muss schriftlich verfasst und notariell beglaubigt werden. Die Partnerschaftsgesellschaft wird ins Partnerschaftsregister eingetragen. Wie bei der GbR haften Sie auch mit Ihrem eigenen Vermögen, aber die Haftung für Fehler liegt nur bei dem Partner, der dafür die Verantwortung trägt. Das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) enthält die Bestimmungen zur Partnerschaftsgesellschaft.

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Möglichkeit, wenn Sie nicht mit Ihrem Privatvermögen haften wollen. Die GmbH kann auch von einer Einzelperson gegründet werden. Das Stammkapital muss mindestens 25.000 € betragen. Davon können Sie bis zu 50 % in Form von Sachwerten einbringen. Ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag ist erforderlich. Die Gesellschaft muss im Handelsregister angemeldet werden und unterliegt daher handelsrechtlichen Pflichten. Dazu gehört unter anderem die Erstellung eines Jahresabschlusses.

Wenn die Gesellschaft gemeinnützige Ziele verfolgt, kann die Gründung als steuerbegünstigte gGmbH vorteilhaft sein.

UG (haftungsbeschränkt)

Die UG (haftungsbeschränkt) oder auch Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist so etwas wie die kleine Schwester der GmbH, die Sie mit einem wesentlich niedrigeren Stammkapital gründen können. Deshalb nennt man sie auch „1-€-GmbH“ oder „Mini-GmbH“. Allerdings sollten Sie nicht mit zu wenig Geld starten, sondern mindestens einige hundert Euro einbringen. Nur Bareinlagen sind möglich, keine Sacheinlagen wie bei der GmbH.

Als Gesellschafter/in einer UG (haftungsbeschränkt) müssen Sie jedes Jahr ein Viertel des Jahresüberschusses (minus Verlustvortrag) in eine gesetzliche Rücklage stecken. Wenn die Rücklagen 25.000 € erreichen, das Mindeststammkapital einer GmbH, müssen Sie die Gesellschaft in eine GmbH umwandeln.

Die UG (haftungsbeschränkt) kann wie die GmbH auch für gemeinnützige Zwecke gegründet  werden – mit den entsprechenden steuerlichen Vorteilen (vgl. §§ 51 ff. der Abgabenordnung – AO).

Genossenschaft

Die Genossenschaft haftet nur mit ihrem Vermögen. Es gibt kein vorgeschriebenes Mindestkapital. Die Satzung der Genossenschaft muss schriftlich verfasst sein. Die Genossenschaft, die Sie bereits mit drei Mitgliedern gründen können, muss beim Genossenschaftsregister eingetragen werden.

Registergericht

Das Handelsregister wird von den Amtsgerichten geführt. Für Gesellschaften in Berlin werden alle Register zentral beim Amtsgericht Charlottenburg geführt. Alle in Deutschland im Handelsregister eingetragenen Unternehmen können Sie im Internet beim gemeinsamen Registerportal der Länder auf www.handelsregister.de einsehen.