Nathalie Grudzinski

27. April 2014

Abmahnung wegen fehlender Angaben im Impressum 

Noch immer werden Betreiber/innen von Webseiten wegen eines fehlerhaften bzw. unvollständigen Impressums abgemahnt. Diese Abmahnungen können leicht und ohne Kosten vermieden werden, denn was in ein Impressum muss, ist keine Zauberei und lässt sich mit ein paar Minuten Lesezeit leicht selbst aneignen.

Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 TMG

Das Impressum – das Gesetz spricht von der Anbieterkennzeichnung – ist in § 5 Telemediengesetz (TMG) geregelt. Die Impressumspflicht gilt für „geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien“. Das heißt: Nicht nur Online-Shop-Betreiber/innen müssen ein Impressum vorhalten, sondern alle, die ihre Website sozusagen als geschäftliche Visitenkarte im Internet verwenden.

Leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar

Das Impressum muss „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein. Es hat sich eingebürgert, die Informationen unter der Rubrik Impressum oder Kontakt auf der Website bereit zu halten. Um zu den Impressumsangaben zu gelangen, dürfen nicht mehr als 2 Klicks erforderlich sein. Außerdem ist ein seitenlanges Hinunterscrollen auf der Website zu vermeiden.

Impressum in sozialen Netzwerken

Ein Impressum ist für Sie ebenfalls Pflicht, wenn Sie einen Account in sozialen Netzwerken wie Google+, Twitter oder Facebook haben, sofern Sie diese nicht nur rein privat nutzen.

Eine geschäftsmäßige Nutzung bei Facebook ist zum Beispiel anzunehmen, wenn Sie als freischaffende/r Künstler/in Ihre Facebook-Freunde hin und wieder auf eigene Veranstaltungen oder Auftritte hinweisen. Ein fehlerhaftes oder gänzlich fehlendes Impressum in sozialen Netzwerken kann zu kostenpflichtigen Abmahnungen führen – was auch aktuell noch passiert.

Lesen Sie mehr zur Impressumspflicht auf XING .

Muster-Impressum: Beispiele

Die Informationen, die in Ihr Impressum gehören, stehen im § 5 Telemediengesetz (TMG) .

Im Folgenden zwei Beispiele für die Anbieterkennzeichnung eines Einzelunternehmens und einer UG (haftungsbeschränkt):

Muster-Impressum Einzelunternehmen

Vorbemerkung: Das Unternehmen ist nicht in einem Register (z. B. Handelsregister) eingetragen; es gehört keiner Kammer an und untersteht auch keiner Aufsichtsbehörde (vgl. zu weiteren Pflichtangaben § 5 TMG): 

Frau Klara Vendeur, Boutiquenstraße 1, 12345 Shoppinghausen
Telefon: …
E-Mail: …
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (nur angeben, soweit vorhanden): …
Wirtschaftsidentifikationsnummer (nur soweit vorhanden):…

Muster-Impressum UG (haftungsbeschränkt)

Vorbemerkung: Das Unternehmen ist im Handelsregister eingetragen; es gehört aber keiner Kammer an und untersteht auch keiner Aufsichtsbehörde (vgl. zu weiteren Pflichtangaben § 5 TMG): 

Klaras Musterschopp UG (haftungsbeschränkt), Boutiquenstraße 1, 12345 Shoppinghausen
Telefon: …
E-Mail: …
Geschäftsführung: Frau Klara Vendeur
Registergericht: Amtsgericht Shoppinghausen
Registernummer: HRB …
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (nur angeben, soweit vorhanden): …
Wirtschaftsidentifikationsnummer (nur soweit vorhanden): …