Herzlich willkommen in der Kanzlei Grudzinski!
Ich bin Rechtsanwältin und unterstütze Sie – Unternehmen, Startups und Gründer:innen – in den rechtlichen Dingen Ihres (Unternehmens-)Alltags.
Sie erhalten Support in den folgenden Rechtsgebieten:
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- IT-Recht, Online-Handel und Datenschutz
- Vertragsrecht
- Gesellschaftsrecht
- sowie Gewerberecht: von der Gewerbeanmeldung bis zur Gewerbeuntersagung
Bei Fragen wenden Sie sich gern an mich.
Qualität durch Fortbildung
Zur Qualitätssicherung meiner Arbeit bilde ich mich regelmäßig fort. Die Fortbildungsbescheinigung des DAV (Deutscher Anwaltverein) erhalten Rechtsanwält/innen, die sich mindestens 15 Stunden im Jahr fortbilden, die Fortbildungen dem DAV gegenüber nachweisen und Mitglieder des DAV sind. Eine Übersicht der von mir absolvierten Fortbildungen finden Sie hier.
Brauchen Sie rechtliche Unterstützung?
Dann rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir über das Kontaktformular oder per E-Mail. Ein schneller Rückruf und eine möglichst zeitnahe Terminvergabe gehören ebenso zur Kanzleiphilosophie wie ein transparentes Honorar.
Ich bin Ihre persönliche Ansprechpartnerin und vertrete Sie gegenüber Ihrem Vertragspartner, gegenüber Behörden und vor Gericht. Dabei werden alle wesentlichen Schritte mit Ihnen abgestimmt.
Vergütung
Mein Honorar berechnet sich in der Regel nach Stundensätzen. Festpreise sind für die Erstellung von Rechtstexten (z. B. Gesellschaftsverträge, Rechtstexte für Ihren Online-Shop etc.) möglich.
Grundsätzlich ergeben sich die Gebühren für Rechtsanwält/innen aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgebend ist der Gegenstandswert des Rechtsstreits (auch Streitwert genannt), wonach sich die anwaltlichen Gebühren berechnen. Für eine erste Orientierung können Sie den Prozesskostenrechner auf der Website des Deutschen Anwaltvereins nutzen.
Soweit Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, empfiehlt es sich, dort nach einer etwaigen Kostenübernahme/-erstattung anzufragen.
Wenn Ihr Einkommen eine bestimmte Grenze unterschreitet, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe. Bei Bedarf erhalten Sie den Beratungshilfeschein auf Antrag bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht an Ihrem Wohnort. Das Formular, das für die Antragstellung nötig ist, finden Sie im Internet hier.