Herzlich willkommen in der Kanzlei Grudzinski!
Ich bin seit 2006 als Rechtsanwältin und berate bundesweit Gewerbetreibende, Angehörige Freier Berufe, kleine und mittelständische Unternehmen sowie Gründer/innen.
Sie erhalten Unterstützung in den folgenden Rechtsgebieten:
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- IT-Recht, Online-Handel und Datenschutz
- Vertragsrecht
- Gesellschaftsrecht
- sowie Gewerberecht: von der Gewerbeanmeldung bis zur Gewerbeuntersagung
Qualität durch Fortbildung
Zur Qualitätssicherung meiner Arbeit bilde ich mich regelmäßig fort. Die Fortbildungsbescheinigung des DAV (Deutscher Anwaltverein) erhalten Rechtsanwält/innen, die sich mindestens 15 Stunden im Jahr fortbilden, die Fortbildungen dem DAV gegenüber nachweisen und Mitglieder des DAV sind. Eine Übersicht der von mir absolvierten Fortbildungen finden Sie hier.
Brauchen Sie eine Rechtsberatung?
Dann rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir über das Kontaktformular oder per E-Mail. Ein schneller Rückruf und eine möglichst zeitnahe Terminvergabe gehören ebenso zur Kanzleiphilosophie wie ein transparentes Honorar.
Ich vertrete Sie in Verhandlungen mit Ihrem Vertragspartner, gegenüber Behörden und vor Gericht. Dabei werden alle wesentlichen Schritte mit Ihnen abgestimmt.
Vom Beginn bis zur Beendigung des Mandats stehe ich Ihnen als Ihre juristische Beraterin und persönliche Ansprechpartnerin zur Seite – kompetent, freundlich und schnell.
Hinweis zur anwaltlichen Vertraulichkeit: Beachten Sie bitte vor dem Versand von E-Mails, dass bei der Kommunikation im Internet die Gefahr besteht, dass Ihre elektronische Nachricht von Unbefugten mitgelesen und/oder manipuliert wird.
Vergütung
Mein Honorar berechnet sich in der Regel nach Stundensätzen. Pauschalpreise sind möglich, insbesondere für die Erstellung von Rechtstexten (z. B. Gesellschaftsverträge, AGB, Datenschutzerklärung, Rechtstexte für Ihren Online-Shop etc.)
Grundsätzlich ergeben sich die Gebühren für Rechtsanwält/innen aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgebend ist der Gegenstandswert des Rechtsstreits (auch Streitwert genannt), wonach sich die anwaltlichen Gebühren berechnen. Für eine erste Orientierung können Sie den Prozesskostenrechner auf der Website des Deutschen Anwaltvereins nutzen.
Soweit Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, empfiehlt es sich, dort nach einer etwaigen Kostenübernahme/-erstattung anzufragen.
Wenn Ihr Einkommen eine bestimmte Grenze unterschreitet, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe. Bei Bedarf erhalten Sie den Beratungshilfeschein auf Antrag bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht an Ihrem Wohnort. Das Formular, das für die Antragstellung nötig ist, finden Sie im Internet hier.